Nach deutschem Recht ist ein Fahrzeughalter verpflichtet, für den Betrieb seines Fahrzeuges zumindest eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit einer gesetzlich vorgegebenen Mindest-Deckungssumme abzuschliessen. Ohne den Nachweis dieser Haftpflichtversicherung ist es dem Fahrzeugbesitzer nicht möglich, das Fahrzeug überhaupt zuzulassen.